Allgemeine Verkaufsbedingungen

Alle Verkäufe, die von MSI getätigt werden, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die eindeutige Zustimmung des Kunden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als gegeben, wenn: i) der Kunde diese Bedingungen unterzeichnet oder ihnen zustimmt; oder ii) der Kunde eine Bestellung an MSI erteilt; oder iii) der Kunde ein Produkt oder eine Dienstleistung von MSI annimmt; je nachdem, was zuerst eintritt.

1. Begriffsbestimmungen

1.1. "Vertrauliche Informationen" bezeichnet: alle MSI-Informationen, die bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob sie greifbar oder nicht greifbar sind, in allen Formen und Typen, wobei angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um solche Informationen geheim zu halten. Vertraulich umfasst, ohne Einschränkung, jegliche MSI-Dokumentation, Lieferanteninformationen, Informationen zu den Produkten, deren Vermarktung, Nutzung, technische Spezifikationen usw. Vertrauliche Informationen schließen Informationen aus, die: i) sich rechtmäßig im Besitz des Empfängers vor dem Erhalt befanden; ii) rechtmäßig vom Empfänger von einem Dritten ohne eine Geheimhaltungsverpflichtung erhalten werden; iii) von MSI an einen Dritten ohne eine Geheimhaltungsverpflichtung des Dritten offengelegt werden; iv) unabhängig vom Empfänger entwickelt werden; v) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen offengelegt werden; oder vi) vom Empfänger mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von MSI offengelegt werden.

1.2. "Kunde" bedeutet: die Person, das Unternehmen oder die Firma, die Käufer der Produkte und/oder Dienstleistungen von MSI ist.

1.3. "DOA" bedeutet: Dead on arrival, wobei die gelieferten Produkt(e) Symptome eines Hardwarefehlers aufweisen, die die grundlegende Betriebsfähigkeit des Produkts verhindern. Die DOA-Nichtübereinstimmung muss zu Diagnosezwecken reproduzierbar sein und schließt Folgendes aus: i) jegliche sichtbare Schäden (z. B. Kratzer, Dellen); ii) Schäden, die durch den Kunden oder Endkunden verursacht wurden; iii) Probleme mit Hardware oder Software Dritter (z. B. vom Kunden oder Endkunden installierte Software und/oder Hardware, die nicht ursprünglich mit dem Produkt geliefert oder gebündelt wurde).

1.4. Incoterm: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird jede in der Bestellung, Rechnung und/oder in diesen Bedingungen vorgenommene Bezugnahme auf einen Incoterm als Bezugnahme auf die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bestellung gültige Version der Incoterms der I.C.C. (International Chamber of Commerce) angesehen.

1.5. „Geistige Eigentumsrechte“ oder „IPR“ bedeutet: alle Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Dienstleistungsmarken, geografische Herkunftsbezeichnungen, Domainnamen, Layoutdesignrechte, eingetragene Designs, Designrechte, Datenbankrechte, Handels- oder Firmennamen, Rechte zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen, Rechte zum Schutz von Goodwill und Ruf sowie alle anderen ähnlichen oder entsprechenden Eigentumsrechte und alle Anträge auf dieselben, unabhängig davon, ob sie derzeit existieren oder in der Zukunft geschaffen werden, überall auf der Welt, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, und alle Vorteile, Privilegien, Rechte zu klagen, Schadensersatz zu fordern und Abhilfe oder andere Rechtsmittel für jede vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Verletzung, Unterschlagung oder Verletzung eines der vorgenannten Rechte zu erhalten.

1.6. "MSI" bedeutet: MSI Computer Europe B.V. Wenn der Kunde auf einer Website oder in einem Online-Shop kauft oder Transaktionen durchführt, die direkt von einer verbundenen Gesellschaft von MSI verwaltet werden, dann bedeutet "MSI" die betreffende verbundene Gesellschaft von MSI, mit der der Kunde Transaktionen durchführt, wie im entsprechenden Angebot, der Bestellung oder der Rechnung angegeben.

1.7. "Produkt(e)" bedeutet: jedes Produkt(e), einschließlich aller enthaltenen oder integrierten Software, die dem Kunden von MSI geliefert wird und wie in der Rechnung von MSI beschrieben. 

1.8. "Dienstleistung(en)" bedeutet: jede Dienstleistung, die von MSI an den Kunden gemäß dem entsprechenden Kaufauftrag oder der Rechnung bereitgestellt wird.

1.9. "Bedingungen: bezeichnet die in diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen und Konditionen, die von MSI nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, und die sofort nach Veröffentlichung auf der entsprechenden(n) Website(s) oder nach Benachrichtigung wirksam werden. Der Kunde gilt als mit diesen Bedingungen und allen Aktualisierungen einverstanden, wenn er diese aktualisierten Bedingungen nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der genannten Aktualisierung ausdrücklich ablehnt. 

2. Anwendbarkeit der Bedingungen und Aufträge.

2.1. Diese Bedingungen gelten für und sind ein integraler Bestandteil aller Angebote, Auftragsannahmen und Vereinbarungen, unter denen MSI Produkte und/oder Dienstleistungen jeglicher Art an den Kunden verkauft und liefert. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich von MSI vereinbart wurden.  

2.2. Alle separaten Einkaufsbedingungen oder anderweitig vom Kunden bereitgestellten oder angebotenen Bedingungen werden ausdrücklich abgelehnt und sind nicht anwendbar auf jegliche Vereinbarung, unter der MSI Produkte und/oder Dienstleistungen an den Kunden verkauft und liefert, und sind in keiner Weise für MSI bindend.

2.3. Alle Bestellungen von Produkten, die vom Kunden aufgegeben werden: i) müssen gemäß den von MSI von Zeit zu Zeit mitgeteilten Anweisungen erfolgen; und ii) unterliegen der Annahme durch MSI, und keine Bestellungen gelten als angenommen, es sei denn, sie werden schriftlich von einem autorisierten Vertreter von MSI bestätigt oder Produkt(e) und/oder Dienst(e) werden von MSI geliefert.

2.4. MSI kann nach eigenem Ermessen jede vom Käufer aufgegebene Bestellung ohne jegliche Haftung ablehnen, wenn nicht genügend Produkte oder Materialien verfügbar sind, die MSI daran hindern, eine solche Bestellung zu erfüllen.

2.5. Wenn ein Incoterm im Kaufauftrag vereinbart wird, gilt die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags gültige Version der Incoterms, die von der I.C.C. (International Chamber of Commerce) herausgegeben wurde, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.6. Sofern nicht schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter von MSI anders vereinbart, darf der Kunde eine von MSI akzeptierte Bestellung weder ganz noch teilweise stornieren. Wenn das Stornierungsrecht von einem bevollmächtigten Vertreter von MSI gewährt wurde, muss dieses Recht spätestens sieben (7) Tage vor dem voraussichtlichen Lieferdatum ausgeübt werden. Sofern von MSI nicht anders vereinbart, verfällt jede vom Kunden für eine Bestellung geleistete Anzahlung im Falle einer Stornierung der Bestellung.

3. Preis und Zahlung

3.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, basieren alle Preise auf Lieferung ab Werk des Lagers von MSI oder ab Werk an einem anderen von MSI angegebenen Ort. 
3.2. In jedem Fall (einschließlich wenn die Parteien den Incoterm DDP oder einen anderen Incoterm vereinbaren) sind die Preise ohne Umsatzsteuer (MwSt.) und andere von den Behörden auferlegte Steuern/Abgaben. Diese Steuern gehen zu Lasten des Kunden. 

3.3. Die Preise für Produkte und Dienstleistungen werden von MSI angegeben und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

3.4. Sofern nicht schriftlich etwas anderes zwischen MSI und dem Kunden vereinbart wurde, ist MSI berechtigt, dem Kunden den Preis der Produkte bei Versand der Waren aus dem Lager von MSI in Rechnung zu stellen. Alle Rechnungen sind vom Kunden gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Wenn keine spezifischen Bedingungen im Kaufauftrag oder in der Rechnung angegeben sind, hat der Kunde innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. 

3.5. Alle Beträge, die aufgrund der Bestellung oder Rechnung fällig sind, müssen vom Kunden vollständig und ohne jegliche Abzüge aus welchem Grund auch immer und innerhalb der vorgeschriebenen Frist an MSI bezahlt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Gegenforderung gegen MSI geltend zu machen, um die Zahlung eines solchen Betrags ganz oder teilweise zurückzuhalten.

3.6. Im Falle, dass der Kunde die fälligen Beträge innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht zahlt: i) werden alle vom Kunden an MSI geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar, zusammen mit allen rechtlichen Kosten der Durchsetzung; ii) MSI kann nach eigenem Ermessen jeglichen dem Kunden gewährten Kredit aussetzen, bis alle geschuldeten Beträge vollständig bezahlt sind; und iii) MSI kann nach eigenem Ermessen jeglichen Kredit, Vorteil oder ausgehandelten Nutzen, den es dem Kunden von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt, widerrufen.

3.7. Zinsen sind vom Kunden auf den ausstehenden Betrag fällig, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Der Satz für diese Verzugszinsen beträgt 2 % pro Monat oder den maximal gesetzlich zulässigen Betrag, der auf den gesamten Saldo ab dem Fälligkeitsdatum berechnet wird, je nachdem, welcher höher ist. Zinsen werden weiterhin anfallen, bis alle fälligen Zahlungen zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen erhalten wurden.

3.8. Alle Kosten, sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche (einschließlich der Kosten für rechtliche Unterstützung), die MSI im Rahmen der Eintreibung der von Customer geschuldeten Beträge gemäß einer Bestellung und die vom Customer zu zahlen sind, gehen zu Lasten des Customers und sind von diesem an MSI zu erstatten.

3.9. Alle Lieferungen von Waren und/oder Dienstleistungen, die von MSI vereinbart wurden, unterliegen jederzeit der Kreditgenehmigung von MSI. Wenn MSI der Meinung ist, dass es angemessene Gründe gibt, zu zweifeln, ob der Kunde in der Lage oder bereit ist, seine Zahlungsverpflichtungen vollständig und rechtzeitig zu erfüllen, ist MSI berechtigt, die vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder andere Zahlungsbedingungen als Voraussetzung für die Lieferung zu verlangen. Darüber hinaus ist MSI berechtigt, jeglichen Kredit, die Lieferung oder eine andere Leistung von MSI auszusetzen, zu verzögern oder zu stornieren. 

3.10. Im Falle eines Verzugs des Kunden bei der Zahlung von Gebühren oder Entgelten, die aufgrund einer Bestellung oder einer Vereinbarung fällig sind, oder aus welchem Grund auch immer, oder bei einem anderen Verstoß des Kunden, hat MSI das alleinige, diskretionäre Recht, die Leistung und/oder Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen zu verweigern, bis die Zahlungen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Darüber hinaus ist MSI berechtigt, jeglichen Kredit, die Lieferung oder eine andere Leistung von MSI auszusetzen, zu verzögern oder zu stornieren. Dieses Recht gilt zusätzlich zu, und nicht anstelle von, anderen Rechten und Rechtsmitteln, die vertraglich oder gesetzlich verfügbar sind.
3.11.    MSI hat im Falle einer überfälligen Zahlung das Ermessen, die für den Kunden bestimmten Produkte an einen anderen Kunden zu liefern, ohne dass der Kunde von der Verpflichtung zur Zahlung gemäß der Bestellung dadurch befreit wird. Sobald MSI die Rückstände erhält, gilt eine neue Lieferfrist, die angemessen ist und nicht kürzer in der Zeit als die Lieferzeiten für neue Bestellungen.

3.12. Alle Beträge, die der Kunde MSI aus dem Vertrag schuldet, werden sofort fällig und zahlbar, wenn:

der Kunde hat es versäumt, eine fristgerechte Zahlung an MSI zu leisten;
b. der Kunde einen Antrag auf oder die Gewährung einer Zahlungsaufschub beantragt hat, in die Insolvenz geht, einen Treuhänder oder Verwalter bestellt bekommt, zahlungsunfähig wird (einschließlich Umstrukturierung), in Liquidation oder Abwicklung (freiwillig oder unfreiwillig durch den Kunden eingeleitet) geht oder wenn eine ähnliche Situation gemäß den Gesetzen des Landes eintritt, in dem der Kunde ansässig ist;
c. der Kunde nicht mehr existiert oder die Kontrolle oder das Eigentum des Kunden aufgrund der Übertragung seines Unternehmens oder von Teilen davon an einen Dritten oder zum Nutzen von Gläubigern wechselt.

3.13. Sofern zutreffend, wird der Kunde MSI alle finanziellen Informationen zur Verfügung stellen, die MSI von Zeit zu Zeit angemessen anfordert, um die Kreditlinie des Kunden festzustellen oder aufrechtzuerhalten. Der Kunde stimmt zu, dass MSI solche Informationen seinen Beratern oder Versicherern offenlegen darf, um unter anderem die Bewertung des Kredits, der dem Kunden gewährt werden soll, durchzuführen.

4. Lieferung 

4.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk MSI Lager.

4.2. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte gemäß einer Bestellung geht auf den Kunden über, sobald diese Waren gemäß den angegebenen Incoterms an den Kunden geliefert werden. 

4.3. Die Lieferzeiten, die dem Kunden angegeben werden, sind nur Schätzungen, und MSI haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die dem Kunden oder seinen Kunden aufgrund einer verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung der Produkte entstehen. Wenn der Kunde beschließt, die Produkte abzuholen, und dies am vereinbarten Datum nicht tut, stellt der Kunde MSI von allen Kosten oder Schäden, die MSI im Zusammenhang mit den nicht abgeholten Produkten entstehen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lager- und/oder Entsorgungsgebühren, schadlos.

4.4. Der Kunde wird MSI schriftlich über die Nichterfüllung der Lieferung informieren und gleichzeitig eine angemessene Nachfrist von nicht länger als drei (3) Wochen gewähren, damit MSI die Mängel beheben kann. MSI wird nur dann als nicht in der Lage angesehen, seinen Lieferverpflichtungen gemäß einer Bestellung nachzukommen, wenn MSI es versäumt hat, die Produkte innerhalb einer angemessenen Nachfrist nach Erhalt der Mitteilung des Kunden zu liefern. Dieser Zeitraum wird in keinem Fall kürzer als 30 (dreißig) Tage sein.

4.5. Wenn MSI nicht innerhalb der angemessenen Nachfrist liefert und der Kunde nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, eine weitere Verzögerung bei der Lieferung zu akzeptieren, ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden, die betroffenen und nicht gelieferten Teile der betreffenden Bestellung zu stornieren, vorausgesetzt, der Kunde hat MSI schriftlich über seine Absicht informiert, die betroffenen und nicht gelieferten Teile der betreffenden Bestellung zu stornieren, und die Produkte wurden nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung durch MSI an den Kunden geliefert.

4.6. Die Artikel 4.4. und 4.5. dieser Bedingungen gelten auch für eine Nichterfüllung der Lieferung der Waren zu einem vereinbarten festen Lieferdatum oder innerhalb eines vereinbarten festen Lieferzeitraums.

4.7. Die Rechtsmittel gemäß diesem Artikel sind das alleinige Rechtsmittel des Kunden bei Verzögerungen bei der Lieferung oder bei Nichtlieferung. MSI haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung oder Nichtlieferung entstehen können.

4.8. Im Falle einer Einschränkung der Produktion der Produkte, die Gegenstand einer Bestellung sind, ist MSI berechtigt, seinen verfügbaren Warenbestand nach eigenem Ermessen auf seine verschiedenen Kunden zu verteilen. Darüber hinaus ist MSI berechtigt, dem Kunden weniger Produkte zu verkaufen und zu liefern, als in einer Bestellung angegeben, je nach Fall, ohne dafür verantwortlich oder haftbar gegenüber dem Kunden zu sein für Schäden, die daraus resultieren.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Ungeachtet der Liefer-Incoterms einer Bestellung geht das Eigentum an allen von MSI an den Kunden gelieferten Produkten erst nach vollständiger Zahlung durch den Kunden in voller Höhe über: i) aller fälligen Beträge im Zusammenhang mit einer Bestellung; ii) etwaiger Verzugszinsen, sofern zutreffend; iii) und aller Kosten, Ausgaben oder Schäden, die MSI aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen diese Bedingungen, die Bedingungen einer Bestellung oder durch ein zuständiges Gericht für die Durchsetzungskosten auferlegt wurden, entstanden sind. Das Eigentum an jeglicher Software, die in oder mit einem Produkt integriert ist, bleibt jederzeit bei MSI oder seinen Lizenzgebern.

5.2. Falls das Recht des Landes, in dem sich das/die Produkt(e) befindet/befinden, die Durchsetzung eines Eigentumsvorbehalts oder einer Eigentumserhaltung durch MSI, wie in diesen Bedingungen festgelegt, nicht zulässt, wird MSI dennoch die Rechte in ähnlicher Weise wie der vereinbarte Eigentumsvorbehalt in dem größtmöglichen Umfang unter dem geltenden Recht haben.

5.3. Die Produkte sowie Ersatzartikel, die unter diesen Bedingungen dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, werden im Folgenden als "Retained Goods" bezeichnet. Der Kunde hat die Retained Goods auf eigene Kosten für MSI zu lagern und hat, zur Zufriedenheit von MSI, die Retained Goods gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern. Im Falle, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber MSI nicht nachkommt oder MSI Grund zu der Annahme gibt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommen wird, hat MSI das Recht, den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und die Retained Goods zurückzunehmen/zu repossessieren. Im Falle, dass MSI den Eigentumsvorbehalt geltend macht, wird das Recht des Kunden zur weiteren Nutzung der Retained Goods sofort aufgehoben. Jede Rücknahme/Repossessierung der Retained Goods durch MSI erfolgt als Vorsichtsmaßnahme. Die Ausübung des Rechts des Eigentumsvorbehalts stellt in keiner Weise einen Rücktritt vom Vertrag dar (ungeachtet des Rechts von MSI, den Vertrag aufzulösen). MSI ist berechtigt, die Retained Goods ohne Einschränkung zu inspizieren, zurückzufordern, zu verkaufen oder zu versteigern. Der Kunde darf kein Recht, das er an den Retained Goods haben könnte, abtreten und/oder übertragen und darf die Retained Goods nicht verpfänden oder sie irgendwelchen Ansprüchen, Mietverhältnissen, Sicherungsrechten oder Pfandrechten unterwerfen. 

5.4. Im Falle des Weiterverkaufs der zurückbehaltenen Waren erklärt sich der Kunde bereit, alle Erlöse aus einem solchen Verkauf (einschließlich der Erlöse aus etwaigen Versicherungsansprüchen, sofern zutreffend) treuhänderisch für MSI zu hinterlegen und wird auf Aufforderung von MSI unverzüglich über diese Erlöse abrechnen oder sie an MSI übertragen. Der Käufer wird auf Aufforderung von MSI vollständige Einzelheiten zu den verkauften oder anderweitig veräußerten Produkten an MSI bereitstellen. Darüber hinaus tritt der Käufer hiermit alle Ansprüche, die der Kunde gegen Dritte aus dem Weiterverkauf haben wird, an MSI ab. Sollte diese Abtretung nach geltendem Recht nicht gültig sein, wird der Kunde im Falle des Weiterverkaufs der zurückbehaltenen Waren auf erste schriftliche Aufforderung von MSI alle Ansprüche, die der Kunde gegen Dritte aus dem Weiterverkauf haben wird, an MSI abtreten. Dies gilt auch für andere Ansprüche des Kunden, die die zurückbehaltenen Waren ersetzen oder anderweitig im Zusammenhang mit den zurückbehaltenen Waren entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche, die aus einer unerlaubten Handlung bezüglich Verlust oder Zerstörung resultieren. Sollten Dritte Zugang zu den zurückbehaltenen Waren erhalten, insbesondere durch Beschlagnahme, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten über das Eigentum von MSI zu informieren und MSI unverzüglich zu benachrichtigen, damit MSI seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die MSI durch die Verletzung, Aneignung oder Umwandlung von MSI-Eigentum oder MSI-Rechten durch Dritte entstehen. 

5.5. Der Käufer stimmt zu, dass die Bestimmungen dieses Artikels weiterhin gelten, trotz jeglicher Vereinbarung, bei der MSI dem Käufer Kredit gewährt.

6. Produktabweichung und Garantie

6.1. Alle Schäden, Nichtübereinstimmungsprobleme oder Mängel bezüglich der Produkte müssen vom Kunden schriftlich an MSI mit einer detaillierten Beschreibung der Art des Schadens, der Nichtübereinstimmung oder der Mängel gemeldet werden: i) innerhalb von vierzehn (14) Arbeitstagen ab dem Lieferdatum gemäß den Incoterms für Nicht-DOA-Schäden oder Nicht-DOA-Nichtübereinstimmungen, oder ii) innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt der MSI-Lieferung für DOA-Schäden oder DOA-Nichtübereinstimmungen. Eine Benachrichtigung an MSI innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens wird als Zustimmung des Kunden zu den Produkten mit allen Mängeln angesehen. Die Meldung von Schäden, Nichtübereinstimmungen oder Mängeln entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, den Preis für die betreffenden Waren rechtzeitig zu zahlen.

6.2. Die Produkte gelten trotz geringfügiger Abweichungen, die die normale Verwendung des Gutes nicht wesentlich beeinträchtigen, als vertragsgemäß.

6.3. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden im Falle von Nichtübereinstimmungen, Design- oder Herstellungsproblemen in den in den geltenden Produktdokumentationen festgelegten Standardbedingungen der MSI-Werksgarantie besteht. Die Dokumentation zur Werksgarantie von MSI wird dem Kunden auf dessen erste Anfrage kostenlos zugesandt. Die Werksgarantie des Kunden gilt nicht für Mängel, die verursacht werden durch: i) normalen Verschleiß; ii) unsachgemäße Lagerung, Lagerung, Transport oder Vernachlässigung, Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden; iii) Installation, Wartung oder unbefugte Reparatur des/der Produkt(e); iv) die nicht durch die Standardbedingungen der MSI-Werksgarantie abgedeckt sind; v) Produkt(e), die von einer anderen Partei oder Person als MSI oder deren autorisiertem Dritten verändert, ergänzt, variiert oder anderweitig modifiziert wurden; oder vi) Schäden, die während des Transports entstanden sind, wenn der Liefernachweis keinen Schaden während des Transports identifiziert oder angibt.

6.4. Wenn die Produkte nicht vertragsgemäß sind und Artikel 6.3. nicht anwendbar ist, wird MSI (vorausgesetzt, der Kunde hat die Mängel gemäß Artikel 6.1. angezeigt) nach eigenem Ermessen:

a. Liefern Sie die fehlenden Mengen des Produkts/der Produkte oder
b. Die Nichteinhaltung durch Reparatur beheben, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, oder
c. Ersetzen Sie die Produkt(e) durch Ersatzprodukte ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, oder
d. Dem Kunden den für die nicht konformen Produkte gezahlten Preis erstatten und damit den Vertrag hinsichtlich dieser Produkte kündigen. 

Die oben genannten Abhilfen sind die einzigen Abhilfen des Kunden.

6.5. Wenn MSI seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 6.4 bis zu dem in Artikel 4.5 dieser Bedingungen genannten Datum nicht nachgekommen ist, hat der Kunde das Recht, schriftlich zu kündigen, was die nicht konformen Produkte betrifft, wenn die Lieferung der fehlenden Mengen, der Ersatzprodukte oder die Reparatur nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung durch MSI erfolgt.

6.6. In keinem Fall bedeutet der Erhalt einer Rücksendung von Waren die Akzeptanz des Rückgabegrundes durch MSI, wie vom Kunden angegeben, noch der Rücksendung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich von MSI vereinbart.

6.7. Bestimmte gesetzliche Bestimmungen können Garantien oder Bedingungen implizieren oder Verpflichtungen gegenüber MSI auferlegen, die nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder geändert werden können, weder ganz noch teilweise. Dieser Artikel 6 muss unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gelesen werden.

6.8. Soweit gesetzlich zulässig:

a. Die Produkte sind durch die gewerblichen Garantien von MSI abgedeckt, wie in diesen Bedingungen ausgedrückt;
b. MSIs gesamte Verantwortung in Bezug auf etwaige ausdrückliche Garantien für Produkt(e) und/oder Dienstleistung(en) besteht darin, die Abhilfen gemäß Artikel 6 bereitzustellen oder, sofern anwendbar, den Vorteil etwaiger ausdrücklicher Garantien seiner Lieferanten soweit möglich an den Kunden weiterzugeben;
c. Wenn MSI irgendwelche ausdrücklichen Garantien seiner Lieferanten an den Kunden weitergibt, dann ersetzen diese Lieferantengarantie alle anderen Bedingungen, Garantien, Konditionen und Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder anderweitig (einschließlich stillschweigender Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck), und MSI schließt ausdrücklich alle anderen solchen Garantien, Bedingungen, Gewährleistungen und Konditionen aus.

6.9. Sofern von MSI nicht anders angegeben, wird die von MSI bereitgestellte Software oder die in den Produkt(en) enthaltene Software nicht von MSI gemäß diesen Bedingungen garantiert und unterliegt den jeweiligen anwendbaren Softwarelizenzvereinbarungen.

6.10. Soweit gesetzlich zulässig oder anderweitig schriftlich von MSI vereinbart, gewährleistet MSI nicht, dass Reparatureinrichtungen oder -teile für die betreffenden Produkte und/oder Dienstleistungen verfügbar sind.

7. Geistige Eigentumsrechte

7.1. Vorbehaltlich der hierin festgelegten Bestimmungen gewährt MSI dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und eingeschränkte Lizenz an allen von MSI in den Produkt(en) verwendeten geistigen Eigentumsrechten, ausschließlich zur Nutzung und zum Weiterverkauf der von MSI an den Kunden verkauften Waren. Soweit Software und/oder Dokumentation in oder zusammen mit den von MSI an den Kunden verkauften Produkt(en) eingebettet oder geliefert wird, stellt der Verkauf solcher Waren nicht den Transfer von Eigentumsrechten oder Titeln an dieser Software und/oder Dokumentation an den Kunden dar, sondern impliziert, vorbehaltlich der hierin festgelegten Bestimmungen, lediglich eine nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz an den Kunden unter den geistigen Eigentumsrechten von MSI zur Nutzung solcher Software und/oder Dokumentation in Verbindung mit und als eingebettet in oder geliefert mit den von MSI an den Kunden gelieferten Waren. 

7.2. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Dokument dürfen diese Bedingungen und Konditionen nicht als Gewährung eines Rechts, einer Lizenz oder einer Immunität, weder direkt, indirekt oder durch Implikation, Verzicht oder Verzicht auf Rechte oder anderweitig an den Kunden oder Dritte unter den IPR von MSI oder den geistigen Eigentumsrechten Dritter, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen gewährt werden, ausgelegt werden. Dementsprechend erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass: i) Die geistigen Eigentumsrechte, die in den Produkt(en) und jeglicher zugehöriger Dokumentation, Teilen oder Software verkörpert oder verankert sind, das alleinige Eigentum von MSI oder dessen Lizenzgeber/Lieferanten bleiben, je nach Anwendbarkeit; ii) Die geistigen Eigentumsrechte von MSI oder dessen Lieferanten nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MSI oder dessen Lieferanten durch den Kunden genutzt werden dürfen, wobei diese Zustimmung sich nur auf die für den hier genannten Zweck erforderliche Nutzung erstreckt; und iii) wenn die Zustimmung von MSI oder dessen Lieferanten erteilt wird, muss der Kunde alle Anforderungen oder Richtlinien zur Nutzung des geistigen Eigentums befolgen, die von MSI oder dessen Lieferanten vorgeschrieben sind.

7.3. Der Kunde darf nicht: i) Software, die in den von MSI gelieferten Produkt(en) enthalten ist, oder Software, die von MSI in Verbindung mit den Produkt(en) bereitgestellt wird, modifizieren, anpassen, ändern und/oder übersetzen; ii) abgeleitete Werke aus solcher Software erstellen; iii) solche Software zuweisen, unterlizenzieren, vermieten, verleihen, übertragen, offenlegen oder anderweitig verfügbar machen; iv) solche Software mit oder in andere Software zusammenführen oder integrieren; oder v) zurück assemblieren, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode für solche Software ohne schriftliche Genehmigung von MSI abzuleiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich nach geltendem Recht erlaubt. Der Kunde hat ohne Änderungen oder Abänderungen jeglicher Art die Eigentumsrechte von MSI oder Dritten in jeglicher von MSI bereitgestellter Software oder Dokumentation zu reproduzieren. Soweit das Urheberrecht an der Software im Besitz Dritter ist, gelten die Lizenzbedingungen dieser Dritten anstelle der vorliegenden Bedingungen für solche Drittsoftware.   

7.4. Der Kunde darf keine Marken, Domainnamen, Handelsnamen, Handelsaufmachungen oder kommerziellen Bezeichnungen oder Designs registrieren, die von MSI im Zusammenhang mit den Produkten und/oder Dienstleistungen verwendet werden.

8. Höhere Gewalt

8.1. Im Falle von höherer Gewalt auf Seiten von MSI werden alle Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zur Erfüllung kraft Gesetzes für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, ohne dass MSI dem Kunden für daraus resultierende Schäden verantwortlich oder haftbar ist. Wenn die Situation der höheren Gewalt länger als drei (3) aufeinanderfolgende Monate andauert, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Situation entstanden ist, sind sowohl MSI als auch der Kunde berechtigt, den gesamten oder einen Teil der Bestellung ohne gerichtliches Eingreifen zu kündigen. MSI haftet nicht für Kosten oder Schäden, die dem Kunden aufgrund von höherer Gewalt, die MSI erfahren hat, entstehen. Wenn MSI aufgrund der Situation der höheren Gewalt gezwungen ist, zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der verzögerten Ausführung des Vertrags zu tragen, kann MSI diese zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.

8.2. In Bezug auf MSI ist höhere Gewalt jede Umstände oder Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von MSI liegen, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Auftragsannahme vorhersehbar waren oder nicht, aufgrund derer von MSI nicht vernünftigerweise verlangt werden kann, seine Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich höherer Gewalt und/oder Ausfall eines der Lieferanten von MSI. Höhere Gewalt umfasst unter anderem:
a. Krieg, ob erklärt oder nicht, Bürgerkrieg, Terrorakte oder Sabotage, Unruhen und Revolutionen, zivile Unruhen;                                                                         
b. Naturkatastrophen (höhere Gewalt) wie gewalttätige Stürme, Zyklone, Erdbeben, Flutwellen, Überschwemmungen, Zerstörung durch Blitze, Donner, nukleare, chemische oder biologische Kontamination oder Überschallknall, außergewöhnlich schlechte Wetterbedingungen;        c. Explosionen, Brände, Wasserschäden, Zerstörung von Maschinen, Fabriken und jeglichen Arten von Anlagen;                                            
d. Boykotte, Streiks, Aussperrungen aller Art und industrielle Streitigkeiten, langsame Arbeitsabläufe, Besetzungen von Fabriken und Räumlichkeiten sowie Arbeitsniederlegungen, die die Belegschaft der Partei, die um Abhilfe sucht, oder einer anderen Partei betreffen;                                 
e. Vertragsbruch durch Lieferanten und/oder Frachtführer (insbesondere verspätete oder unzureichende Lieferung);                                                         
f. Engpässe auf dem Markt für benötigte Materialien oder Arbeitskräfte;                                   
g. abnormale Krankheitsausfälle des Personals                                                                     
h. Unterbrechungen im Herstellungsprozess der Waren, die Gegenstand des Vertrags sind.                                 
i.  Stromausfall, Computer-Virus, defekte Maschinen                                       
j. Transportprobleme                                                                                        
k. Diebstahl aus Lagern von MSI oder dessen Lieferanten;                                             
l.  Ausfall eines Versorgungsdienstes oder Verkehrsnetzes;                                              
m. Handlungen von Autorität, ob rechtmäßig oder unrechtmäßig, fehlende Genehmigungen, Lizenzen für den Eintritt oder Aufenthaltserlaubnis oder Genehmigungen, die für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind und von einer öffentlichen Behörde jeglicher Art im Land der Partei, die Erleichterung sucht, oder in einem für die Ausführung des Vertrags relevanten Land ausgestellt werden müssen;                                                            
n. Maßnahmen von Regierungen oder herrschenden Behörden (einschließlich derjenigen ausländischer Regierungen oder ausländischer herrschender Behörden) wie Einschränkungen und/oder Verbote von Transporten, Importen, Exporten, Produktion oder Verkauf, Nichteinhaltung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Regeln, Vorschriften oder Richtlinien oder ähnlichen Situationen. 

"Falls eines der oben aufgeführten Hindernisse bei einem der Lieferanten oder Subunternehmer von MSI auftritt und dies der Grund ist, warum MSI seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden nicht nachkommen kann, wird dies als Umstand oder Ereignis angesehen, das außerhalb der angemessenen Kontrolle von MSI liegt, wie in diesem Artikel 8.2 erwähnt."

9. Haftungsausschluss

9.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet MSI gegenüber dem Kunden, dem Personal des Kunden oder anderen von ihm eingesetzten Personen oder Dritten unter keinen Umständen für jeglichen Verlust von Nutzung, Gewinn, Einnahmen, Zinsen, Goodwill, Daten, direkte, indirekte, entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen, Verlust von Ruf, Verlust von Goodwill, zufällige, strafende oder Folgeschäden, die von solchen Parteien erlitten oder verursacht wurden, unabhängig davon, ob die Haftung direkt oder indirekt aus irgendeiner rechtlichen Theorie resultiert - selbst wenn MSI über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde oder sich dessen bewusst ist - aufgrund von: i) fahrlässigem Handeln, Unterlassung oder vorsätzlichem Fehlverhalten von MSI oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern; ii) der Lieferung, Leistung oder Nutzung von Produkt(en) und/oder Dienstleistung(en) von MSI; iii) der Lieferung oder Leistung von Dienstleistungen, die von einem Dritten erbracht werden, der nicht von MSI beauftragt wurde, oder von MSI’s Agenten; iii) der Nichterfüllung der Lieferung von Produkt(en) innerhalb des geschätzten Zeitrahmens, der Einstellung von Produkt(en) oder Produktlinien oder der Stornierung von Bestellungen durch den Kunden; oder iv) einem Verstoß von MSI gegen irgendwelche Verpflichtungen aus diesen Bedingungen.


9.2.    Unbeschadet des Artikels 9.1.: 

a.  Die gesamtschuldnerische und kumulierte Haftung von MSI, wie sie von einem zuständigen Gericht in endgültiger, nicht anfechtbarer Weise festgestellt wird, dass MSI rechtlich haftbar ist, unbeschadet von Artikel 9.1., gleich aus welchem Grund, ist jederzeit ausdrücklich auf den Preis der Produkte oder Dienstleistungen beschränkt, in Bezug auf die die Haftung entstanden ist, oder auf den fehlerhaften Teil davon, je nachdem, welcher Betrag geringer ist.
b. Im Falle, dass der Kunde der Meinung ist, dass MSI rechtlich haftbar gemacht werden muss, ungeachtet von Artikel 9.1., muss der Schadensersatzanspruch des Kunden innerhalb von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Ereignisses, das zu einem solchen Anspruch führt, geltend gemacht werden, und jede Klage in Bezug auf einen solchen Anspruch muss innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum des Anspruchs eingereicht werden. Alle Ansprüche, die nicht gemäß dem vorstehenden Satz geltend gemacht oder eingereicht wurden, sind null und nichtig.

9.3. Die Verpflichtungen von MSI und etwaigen verbundenen Unternehmen sind die einzelnen Verpflichtungen jedes solchen Unternehmens. Nichts in diesen Bedingungen wird als Schaffung einer gesamtschuldnerischen Haftung zwischen oder unter MSI und/oder einem seiner verbundenen Unternehmen angesehen.

10. Allgemeine Entschädigung

10.1. Der Kunde ist für alle Bestellungen verantwortlich, die über das Konto des Kunden bei MSI aufgegeben werden, unabhängig davon, ob diese Bestellungen gemäß den Genehmigungen oder Anweisungen des Kunden aufgegeben wurden. Der Kunde ist allein verantwortlich und haftbar dafür, dass sein Konto nur von autorisiertem Personal gemäß den Grenzen ihrer Befugnisse genutzt und vor Missbrauch durch autorisierte oder nicht autorisierte Personen geschützt wird.

10.2. Der Kunde verpflichtet sich, MSI und deren verbundene Unternehmen sowie deren jeweilige leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Forderungen, Verfahren, Klagen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) zu verteidigen, schadlos zu halten und zu befreien, die aufgrund, aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden gegen diese Bedingungen, jeglichen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen oder deren jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter entstehen, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Kunde die Produkte vermarktet und verkauft, der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zur Verwendung in Verbindung mit den Produkten oder einem Verstoß oder angeblichen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften oder einer von MSI gemäß der Anfrage oder den Anweisungen des Kunden ergriffenen Maßnahme. 

10.3.  MSIs alleinige Haftung in Bezug auf:
a.  Alle beschädigten oder nicht konformen Produkte werden gemäß Artikel 6.4. behoben.
b.  jegliche fehlerhaften Dienst(e), die nicht dem vereinbarten Serviceniveau entsprechen, werden durch die erneute Erbringung solcher Dienstleistungen behoben.

11. Entschädigung für geistige Eigentumsrechte

11.1. MSI wird auf eigene Kosten: i) sich gegen eine Klage in einem rechtlichen Verfahren verteidigen, die von einem Dritten gegen den Kunden erhoben wird, soweit das Verfahren einen Anspruch umfasst, dass eine Ware, die MSI dem Kunden im Rahmen der Bestellung geliefert hat, direkt das Patent, das Urheberrecht, die Marke oder das Geschäftsgeheimnis des Klägers verletzt; und (ii) den Kunden schadlos halten gegen Schäden und Kosten, die durch ein endgültiges, nicht anfechtbares Urteil in einem solchen Verfahren (oder die in einem Vergleich, dem MSI zustimmt, vereinbart wurden) zugesprochen werden, soweit sie direkt und ausschließlich auf eine solche Verletzung zurückzuführen sind.

11.2. MSI hat keine Verpflichtung oder Haftung gegenüber dem Kunden gemäß Abschnitt 11.1: i) wenn MSI nicht: (a) umgehend schriftlich über den Anspruch informiert wird, (b) das alleinige Recht zur Kontrolle der Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs erhält, einschließlich der Auswahl des Rechtsbeistands, und (c) vom Kunden volle angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit in dieser Verteidigung und Beilegung erhält; ii) wenn der Anspruch mehr als drei (3) Jahre nach dem Lieferdatum der Produkt(e) geltend gemacht wird; iii) insoweit ein solcher Anspruch aus: (a) Änderungen oder Modifikationen der Produkt(e), (b) Entwurf, Spezifikationen oder Anweisungen, die vom Kunden bereitgestellt werden, oder (c) der Kombination oder Nutzung der Produkt(e) mit einem Produkt, einer Software, einem Dienst oder einer Technologie eines Dritten entsteht; iv) für unbefugte Nutzung oder Verbreitung der Produkt(e) oder Nutzung über die Spezifikationen der Produkt(e) hinaus; v) insoweit ein solcher Anspruch aus der Nutzung, dem Verkauf, dem Angebot zum Verkauf oder der Einfuhr der Produkt(e) durch den Kunden nach MSIs Mitteilung an den Kunden entsteht, dass der Kunde jede solche Aktivität einstellen sollte, weil die Produkt(e) Gegenstand eines Anspruchs auf Verletzung sein (sind) oder voraussichtlich Gegenstand eines solchen Anspruchs werden; vi) für Kosten oder Ausgaben, die der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MSI trägt; vii) insoweit ein solcher Anspruch aus einer Verletzung oder angeblichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten resultiert, die einen Branchenstandard abdecken, der von einer Normungsstelle festgelegt wurde; oder viii) für die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten eines Dritten, über die MSI den Kunden informiert hat oder eine Erklärung veröffentlicht hat, dass eine separate Lizenz eingeholt werden muss oder dass keine Lizenz gewährt oder impliziert wird. 
"Wenn eine Verletzungsanspruch, der in diesem Abschnitt 11.2. erwähnt wird, gegen MSI aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden erhoben wird, hat der Kunde MSI von allen Schäden oder Kosten, die aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Verletzungsanspruch entstehen, schadlos zu halten und MSI von allen Kosten, die MSI bei der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch, eine Forderung, Klage oder Verfahren wegen dieser Verletzung entstehen, zu entschädigen, vorausgesetzt, MSI gibt dem Kunden umgehend schriftlich Kenntnis von einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren wegen Verletzung."

11.3. Wenn irgendein Produkt(e) Gegenstand eines Anspruchs auf Verletzung ist (sind) oder nach Meinung von MSI wahrscheinlich Gegenstand eines solchen Anspruchs wird (werden), hat MSI das Recht, ohne Verpflichtung oder Haftung und nach eigenem Ermessen: i) für den Kunden das Recht zu beschaffen, solche Produkt(e) weiterhin zu nutzen oder zu verkaufen, ii) solche Produkt(e) so zu ersetzen oder zu modifizieren, dass die modifizierten Produkt(e) nicht verletzend sind, oder iii) die Bestellung insoweit zu kündigen, als sie sich auf solche Produkt(e) bezieht. Im Falle einer solchen Kündigung kann der Kunde alle solchen Produkt(e), die sich zum Zeitpunkt der Kündigung im Besitz des Kunden befinden und die dann dem fortdauernden Anspruch des Anspruchstellers auf Verletzung unterliegen, an MSI zurückgeben; und bei dieser Rückgabe wird MSI dem Kunden den von diesem für solche Produkt(e) an MSI gezahlten Betrag abzüglich angemessener Abschreibungen gutschreiben.

11.4. Die vorstehende Entschädigung ist persönlich für den Kunden und ist nicht abtretbar, übertragbar oder an Dritte, einschließlich der verbundenen Unternehmen des Kunden oder deren jeweiligen Kunden, weiterzugeben.

11.5. Die Haftung von MSI für Schäden gemäß diesem Abschnitt 11 wird die Kosten der Produkt(e), die Gegenstand des entschädigten Anspruchs sind, nicht überschreiten.

11.6. Vorbehaltlich der in Artikel 9.2 dieser Bedingungen festgelegten Ausschlüsse und Beschränkungen stellt das Vorstehende MSIs gesamte Haftung und Verpflichtung gegenüber dem Kunden sowie das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf jede tatsächliche oder angebliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten jeglicher Art dar.

12. Abtretung und Aufrechnung

Der Kunde darf keine Rechte oder Verpflichtungen aus diesen Bedingungen oder einer Bestellung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MSI abtreten. MSI kann eine Bestellung an einen benannten Dritten abtreten, indem es dem Kunden schriftlich Mitteilung macht; die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, sobald der Kunde die Mitteilung von MSI erhält. Der Kunde hat kein Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder zu reduzieren oder bestehende und zukünftige Ansprüche gegen Zahlungen, die für verkaufte Waren oder erbrachte Dienstleistungen im Rahmen einer Bestellung oder einer anderen Vereinbarung, die der Kunde mit MSI oder einem seiner verbundenen Unternehmen haben könnte, fällig sind, aufzurechnen und verpflichtet sich, die hierunter geschuldeten Beträge zu zahlen, unabhängig von etwaigen geltend gemachten Aufrechnungen, die vom Kunden oder in seinem Namen geltend gemacht werden könnten.

13. Vertragsverletzung und Kündigung

Unbeschadet etwaiger Rechte oder Rechtsmittel, die MSI aus dem Vertrag oder nach dem Gesetz haben könnte, kann MSI durch schriftliche Mitteilung an den Kunden eine Bestellung oder einen Teil davon mit sofortiger Wirkung ohne jegliche Haftung kündigen, wenn:         
                                                                                                                                                    
a. Der Kunde verstößt gegen oder verletzt eine der Bestimmungen dieser Bedingungen oder einer Bestellung; b. Es werden gegen den Kunden Verfahren in Insolvenz, Konkurs (einschließlich Reorganisation), Liquidation oder Abwicklung eingeleitet (auch wenn sie vom Kunden selbst, freiwillig oder unfreiwillig, eingereicht oder eingeleitet werden), ein Treuhänder oder Verwalter wird über den Kunden bestellt, oder es wird eine Abtretung zum Nutzen der Gläubiger des Kunden vorgenommen; oder c. Die Kontrolle oder das Eigentum des Kunden ändert sich.    
      
Bei Eintritt eines der oben genannten Ereignisse werden alle Zahlungen, die der Kunde gemäß diesen Bedingungen oder einer Bestellung zu leisten hat, sofort fällig und zahlbar. Im Falle einer Stornierung, Kündigung oder Auslauf dieser Bedingungen oder einer Bestellung bleiben die Bedingungen und Konditionen, die für das Überleben einer solchen Stornierung, Kündigung oder Auslauf bestimmt sind, bestehen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Angebote, Bestätigungen, die Bestellung(en) und alle Vereinbarungen zwischen MSI und dem Kunden unterliegen den Gesetzen von Taiwan (R.O.C) und sind entsprechend auszulegen. Alle Streitigkeiten, die aus einer Bestellung oder einer anderen Vereinbarung zwischen MSI und dem Kunden entstehen oder damit in Verbindung stehen, sind der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts Taipeh in Taipeh, Taiwan, als erstinstanzliches Gericht zu unterwerfen, wobei MSI jederzeit berechtigt ist, gegen den Kunden in jedem anderen zuständigen Gericht Klage zu erheben. Nichts in diesem Artikel 14 darf als Einschränkung des Rechts von MSI oder des Kunden gemäß geltendem Recht auf einstweilige Verfügung oder andere gerechte Abhilfe oder auf die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz seiner Möglichkeit, auf die andere Partei zurückzugreifen, ausgelegt oder interpretiert werden. MSI und der Kunde erkennen ferner an und stimmen zu, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) nicht auf diese Bedingungen oder eine Bestellung Anwendung findet. 

15. Vertraulichkeit

15.1. MSI kann von Zeit zu Zeit vertrauliche Informationen an den Kunden weitergeben. Dementsprechend muss der Kunde: i) die vertraulichen Informationen ausschließlich für die Zwecke im Zusammenhang mit seiner Bestellung verwenden; und ii) die vertraulichen Informationen nicht (direkt oder indirekt) an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist erforderlich, um die Zwecke der Bestellung zu erfüllen.

15.2. Wenn der Kunde vertrauliche Informationen offenlegen muss, hat er: i) die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MSI einzuholen; und ii) verbindliche Vereinbarungen zur Wahrung der Vertraulichkeit über vertrauliche Informationen zu treffen, die nicht weniger sicher sind als diese Bedingungen.

15.3. Nach Beendigung der Beziehung der Parteien muss der Kunde die Nutzung aller vertraulichen Informationen, die sich in seinem Besitz befinden, einstellen und diese zurückgeben oder vernichten (wie von MSI angegeben).

15.4. Wenn der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an eine Regierungsbehörde offenzulegen, hat er MSI angemessene vorherige Mitteilung über eine solche Offenlegung zu geben und wird sich bemühen, die Offenlegung zu beschränken und eine vertrauliche Behandlung oder eine Schutzanordnung für solche vertraulichen Informationen zu erlangen. Der Kunde hat, wo von MSI angegeben, die Erlaubnis einzuholen, dass MSI an einem Verfahren teilnehmen kann, das die Offenlegung erfordert.

16. Exportkontrolle und Compliance

16.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass einige Produkte möglicherweise von Exportkontrollgesetzen kontrolliert werden oder diesen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geltenden Exportkontrollen der Vereinigten Staaten. Der Kunde darf Produkte nicht exportieren, re-exportieren oder vertreiben, wenn dies gegen solche geltenden Exportkontrollgesetze oder -vorschriften verstößt.

16.2. Der Kunde erkennt an, dass die hierunter gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen möglicherweise den Kontrollen des US-Handelsministeriums oder anderen relevanten Exportkontrollgesetzen unterliegen und dass die Produkte und/oder Liefergegenstände eine Genehmigung vor dem Export, Re-Export oder der Übertragung im Land benötigen können. Dementsprechend stimmt der Kunde zu, dass er Produkte und/oder Dienstleistungen nicht direkt oder indirekt exportieren, re-exportieren, im Land übertragen oder anderweitig verteilen wird, in Verletzung von Exportkontrollgesetzen oder -vorschriften der Vereinigten Staaten. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er keine Produkte und/oder Dienstleistungen mit dem Wissen exportieren, re-exportieren oder im Land übertragen wird, dass sie für die Konstruktion, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen, nuklearen oder ballistischen Waffen oder in einer Einrichtung, die sich mit solchen Aktivitäten beschäftigt, verwendet werden, es sei denn, der Kunde hat zuvor die Genehmigung des Handelsministeriums oder anderer relevanter Behörden eingeholt. Der Kunde garantiert ferner, dass er keine Produkte und/oder Dienstleistungen direkt oder indirekt an embargoierte Länder exportieren, re-exportieren oder im Land übertragen oder Liefergegenstände an Unternehmen oder Einzelpersonen verkaufen wird, die auf der von den Vereinigten Staaten erlassenen Denied Order aufgeführt sind. Der Käufer erklärt und garantiert, dass er kein militärischer Endbenutzer ist und dass er die Produkte und/oder Dienstleistungen nicht direkt oder indirekt an einen militärischen Endbenutzer verkaufen, übertragen, bereitstellen oder verteilen wird oder direkt oder indirekt zulassen wird, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen für militärische Zwecke verwendet werden. "Militärischer Endbenutzer" bezeichnet die nationalen Streitkräfte (wie z. B. aber nicht beschränkt auf Heer, Marine, Marineinfanterie, Luftwaffe oder Küstenwache), sowie die Nationalgarde und die nationale Polizei, Regierungsnachrichtendienste oder Aufklärungsorganisationen. Die obige Definition umfasst auch jede Person, jedes Unternehmen oder jede andere Einheit, die die Produkte und/oder Dienstleistungen in oder mit Produkten, Ausrüstungen oder Gegenständen für militärische Zwecke integrieren wird. Wenn der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage ist, eine der oben genannten Einschränkungen einzuhalten, muss der Kunde MSI unverzüglich schriftlich informieren. MSI legt großen Wert auf die Einhaltung der Gesetze, die Exporte, Importe und die Sicherheit der Lieferkette regeln, und kann nach eigenem Ermessen Screening durchführen und vertragliche und sicherheitstechnische Anforderungen festlegen, die Agenten, Distributoren, Lieferanten und andere Parteien, die Geschäfte mit MSI tätigen, erfüllen müssen. Die Kunden sind verpflichtet, den Buchstaben und den Geist aller geltenden Gesetze, die Exporte, Importe und die Sicherheit der Lieferkette regeln, einzuhalten.

16.3. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er in allen Geschäftsbeziehungen die geltenden Gesetze gegen Bestechung, Korruption und Geldwäsche einhält und weiterhin einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das U.S. Foreign Corrupt Practices Act. Der Kunde, sein Eigentümer, Partner, Aktionär, Direktor, Mitarbeiter oder Vertreter hat keine direkten oder indirekten Zahlungen geleistet, angeboten oder autorisiert, um Geld, Geschenke, Versprechen zu geben oder irgendetwas von Wert an einen Regierungsbeamten, eine politische Partei oder einen Parteibeamten oder einen Kandidaten für ein politisches Amt oder die unmittelbare Familie eines solchen Beamten oder Kandidaten zu zahlen, um eine Handlung oder Entscheidung der Regierung oder einer solchen Person zu beeinflussen, um direkt oder indirekt dem Kunden oder MSI bei der Erlangung oder dem Erhalt von Geschäften oder der Sicherung eines unrechtmäßigen Vorteils zu helfen. Der Kunde wird MSI von allen Ansprüchen jeglicher Art, die aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieses Artikels 16 entstehen, schadlos halten und freistellen.

17. Datenschutz und persönliche Daten

17.1. Die Datenschutzrichtlinie von MSI gilt und wird hiermit durch Verweis in diese Bedingungen mit voller Kraft und Wirkung aufgenommen. MSI kann personenbezogene Daten des Kunden (einschließlich seiner Direktoren, leitenden Angestellten oder Mitarbeiter) und/oder der Kunden des Kunden aus Drittquellen, von Wiederverkäufern oder Partnern in der Vertriebskette, von Anbietern und Dienstleistern, von den Tochtergesellschaften des Kunden oder über die Website(s) von MSI sammeln, verarbeiten, verwenden und offenlegen. MSI kann solche Informationen und/oder personenbezogene Daten innerhalb der MSI-Gruppe und an Drittanbieter übertragen, die uns helfen, die in diesen Bedingungen festgelegten Dienstleistungen für Sie bereitzustellen. Weitere Einzelheiten dazu, wie personenbezogene Daten gesammelt, verwendet und verarbeitet werden können, sind in der Datenschutzrichtlinie von MSI aufgeführt, die unter https://www.msi.com/page/privacy-policy verfügbar ist. 

17.2. Vorbehaltlich der MSI-Datenschutzrichtlinie kann MSI Informationen eines Kunden offenlegen, wenn eine solche Offenlegung im Zusammenhang mit einer Untersuchung oder Beschwerde bezüglich der Bestellung des Kunden, der Nutzung von Produkt(en) und/oder Dienstleistung(en) erforderlich ist oder um einen Dritten zu identifizieren, zu kontaktieren oder rechtliche Schritte gegen einen Dritten einzuleiten, der möglicherweise absichtlich oder unbeabsichtigt Schäden oder Störungen an den Rechten oder dem Eigentum von MSI verursacht. MSI behält sich das Recht vor, jederzeit Informationen offenzulegen, die MSI für notwendig erachtet, um geltenden Gesetzen, Vorschriften, rechtlichen Verfahren oder behördlichen Anfragen nachzukommen. 

17.3. MSI kann auch die Informationen und/oder personenbezogenen Daten des Kunden offenlegen, wenn MSI feststellt, dass das geltende Recht eine solche Offenlegung erfordert oder erlaubt, einschließlich des Austauschs von Informationen mit anderen Unternehmen und Organisationen zu Zwecken des Betrugsschutzes. Der Kunde erkennt hiermit an und stimmt zu, dass MSI, vorbehaltlich der MSI-Datenschutzrichtlinie: i) jede Übertragung oder Kommunikation mit MSI im Verlauf der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aufbewahren kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung der Website(s) von MSI durch den Kunden oder die Inanspruchnahme oder den Kauf von MSI-Produkten und/oder -Dienstleistungen; ii) solche Daten offenlegen kann, wenn dies gesetzlich erforderlich ist oder MSI feststellt, dass eine solche Aufbewahrung oder Offenlegung vernünftigerweise notwendig ist, um (a) rechtlichen Verfahren nachzukommen, (b) diese Bedingungen durchzusetzen, (c) auf Ansprüche zu reagieren, dass solche Daten die Rechte anderer verletzen, oder (d) die Rechte, das Eigentum oder die persönliche Sicherheit von MSI, seinen verbundenen Unternehmen und deren jeweiligen Führungskräften, Direktoren und Mitarbeitern zu schützen. 

18. Sonstiges

18.1. Die Parteien stimmen zu, dass bei jedem Kauf des Kunden bei MSI die jeweils aktuelle Version der Bedingungen gilt. Durch die Bestellung von Produkt(en) und/oder Dienstleistung(en) von MSI oder durch die Annahme solcher MSI Produkt(e) und/oder Dienstleistung(en) stimmt der Kunde zu, dass die aktuelle Version der Bedingungen, wie sie auf der von dem Kunden für die Transaktion verwendeten MSI-Website angezeigt wird, für diese Bestellung gilt; alle anderen Bedingungen und Konditionen (unabhängig davon, ob sie in der Bestellung enthalten sind oder nicht) sind ausgeschlossen. 

18.2. Alle Mitteilungen, Anfragen und Kommunikationen zwischen den Parteien müssen schriftlich erfolgen und können bereitgestellt werden durch: i) persönliche Zustellung an einen Beauftragten dieser Partei; ii) per Post an die eingetragene Adresse oder Post dieser Partei durch einen anerkannten Kurierdienst mit Rückschein; iii) per E-Mail, sofern von den Parteien vereinbart.

18.3. Diese Bedingungen können nicht geändert oder abgeändert werden, es sei denn, dies wird schriftlich von MSI und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet.

18.4. Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht oder durch zukünftige gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, wird diese Bestimmung als aus diesen Bedingungen gelöscht angesehen, und die verbleibenden Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und Wirkung. In einem solchen Fall wird anstelle einer solchen Bestimmung, die als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, eine Bestimmung mit ähnlichem Inhalt eingefügt, die die ursprüngliche Absicht der Klausel im Rahmen des geltenden Rechts widerspiegelt. 

18.5. Diese Bedingungen sind für die Nachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und kommen ihnen zugute.

18.6. MSI kann die Räumlichkeiten, Einrichtungen, Mitarbeiter, Bücher und Aufzeichnungen des Kunden jederzeit einmal pro Kalenderjahr nach angemessener vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden prüfen, um die Einhaltung dieser Bedingungen sicherzustellen. Dementsprechend verpflichtet sich der Kunde, vollständige, korrekte und detaillierte Aufzeichnungen für jede Bestellung oder Transaktion mit MSI für einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren ab dem Datum des Abschlusses einer solchen Transaktion zu führen. Der Kunde stimmt zu und gestattet MSI oder dessen benanntem Vertreter, alle diese Aufzeichnungen zu inspizieren und zu prüfen, um die Einhaltung dieser Bedingungen zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der geltenden Anti-Bestechungs-Vorschriften und Exportkontrollgesetze. Der Kunde wird bei einer solchen Prüfung vollumfänglich kooperieren. Der Käufer wird MSI, deren verbundene Unternehmen und deren jeweilige leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter von jeglichem Verlust, Kosten (einschließlich der Kosten einer solchen Prüfung), Schaden oder Nachteil, die durch eine durch die Prüfung entdeckte Abweichung entstehen, verteidigen, entschädigen und schadlos halten.

18.7. Das Versäumnis oder die Verzögerung von MSI, ein Recht oder eine Befugnis gemäß diesen Bedingungen auszuüben, stellt keinen Verzicht darauf dar. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis schließt die zukünftige Ausübung desselben nicht aus.

18.8. Die hierin verwendeten Überschriften dienen nur zu Referenzzwecken und wirken sich nicht auf die Auslegung oder Interpretation einer Bestimmung dieser Bedingungen aus.

18.9. Sofern MSI nicht die von seinen Lieferanten angebotenen Bedingungen für Produkt(e) und/oder Dienstleistung(en) weitergibt, stellen diese Bedingungen die gesamte Vereinbarung in Bezug auf den Verkauf von Produkt(en) und/oder Dienstleistung(en) durch MSI an den Kunden dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen und Verträge.